Abklärungen
Externe Gutachterinnen und Gutachter
Im Rahmen der Prüfung des Anspruchs auf IV-Leistungen können externe Gutachterinnen und Gutachter mit der Durchführung von medizinischen Untersuchungen beauftragt werden. Diese beurteilen die Gesundheitsschäden und deren Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit sowie die Möglichkeit und Zumutbarkeit von Eingliederungsmassnahmen aus medizinischer Sicht. Bei den Gutachten wird je nach Anzahl involvierter Fachdisziplinen unterschieden zwischen:
Monodisziplinäre Gutachten
Ist für die Beurteilung der medizinischen Situation eine bestimmte Disziplin erforderlich, erteilt die IV-Stelle den Auftrag direkt an den/die entsprechende/n Gutachter/In. Zu diesem Zweck arbeitet die IV-Stelle des Kantons Wallis mit Gutachter/Innen aus verschiedenen Disziplinen zusammen. Sie teilt die Gutachteraufträge von Fall zu Fall je nach Verfügbarkeit möglichst gerecht zu.
Bi- und polydisziplinäre Gutachten
Ein bi-disziplinäres Gutachten wird eingeholt, wenn zwei Disziplinen zur Beurteilung des medizinischen Sachverhalts erforderlich sind. Ein polydisziplinäres Gutachten ist erforderlich, wenn mindestens drei medizinische Disziplinen in die Beurteilung des medizinischen Sachverhalts einbezogen werden müssen. Wenn ein bi- oder polydisziplinäres Gutachten angezeigt ist, erfolgt die Vergabe des Gutachtensauftrags nach dem Zufallsprinzip über eine zentrale Plattform. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist für die Zulassung von Gutachterpaaren und polydisziplinären Gutachterstellen zuständig.
Informationen über Gutachter und Gutachterstellen
Öffentliche Liste über beauftragte Sachverständige und Gutachterstellen – 2023
Informationen zu den bi- und polydisziplinären Gutachterstellen