Berufliche Eingliederung
«Eingliederung vor Rente», so
lautet der Grundsatz der IV. Eine breite Palette von Maßnahmen ermöglicht die
Begleitung von:
- Jugendlichen auf dem Weg zu
einer Erstausbildung,
- Erwachsenen auf dem Weg zum Erhalt des angestammten Arbeitsplatzes oder zur Wiederaufnahme einer geeigneten Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Das Ziel von diesen Maßnahmen ist es, den Menschen eine möglichst große finanzielle Unabhängigkeit zu ermöglichen und so die Folgen ihrer geistigen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung zu lindern.
Die Massnahmen werden in enger Zusammenarbeit
mit unseren Partnern
aus dem medizinischen, schulischen, versicherungstechnischen und sozialberuflichen
Netz durchgeführt. Dies ist ein zentrales Element der interinstitutionellen
Zusammenarbeit (IIZ), für Jugendliche sowie für Erwachsene.
Die IV hat eine wichtige präventive Rolle.
Unabhängig von konkreten Fällen unterstützt sie
gesundheitlich beeinträchtigte Personen, Arbeitgeber, behandelnde Ärzte,
Fachleute aus Schule und Ausbildung, alle beteiligten Partner und generell die
Öffentlichkeit durch Beratung und Informationen zur Versicherung. Ziel ist es,
die Verfahrensschritte zu beschleunigen und somit die Eingliederungschancen zu
erhöhen.
Informationen
Merkblatt 4.09 - Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV
Mémento 4.12 - Eingliederungsorientierte Beratung, Früherfassung und Frühintervention
IIZ Wallis - Massnahmenkatalog für die berufliche und soziale Wiedereingliederung