Versicherungsmässige Voraussetzungen

Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten grundsätzlich als obligatorisch bei der IV versichert. Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige von EU- oder EFTA-Staaten, welche die Schweiz verlassen haben und ausserhalb der EU- oder EFTA-Staaten wohnen, können sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig bei der IV versichern.

 

Kantonale IV-Stelle Wallis
Av. de la Gare 15
Postfach
1951 Sitten
Tel. 027 324 96 11
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 - 12.00 / 13.30 – 17.00 ( 16.00 vor Feiertagen )
Freitag
08.00 - 12.00 / 13.30 - 16.00

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