Reisekosten
Die Invalidenversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitrag zu den Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen als angemessen und notwendig erachtet.
Die IV übernimmt in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln (2. Klasse), wenn für Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen Reisen notwendig sind. Die Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen umfassen:
- medizinische Massnahmen
- Integrationsmassnahmen
- berufliche Eingliederungen
- Abgabe, Anpassung oder Reparatur von Hilfsmitteln