Taggelder
Die Taggelder werden
während der Eingliederungsmassnahmen der IV anstelle eines Lohns ausbezahlt:
Sie sollen den Lebensunterhalt der versicherten Person und denjenigen ihrer
Familienangehörigen während der Eingliederung sicherstellen.
Junge Versicherte, die ihre
erstmalige berufliche Ausbildung absolvieren, haben ab deren Beginn ebenfalls
Anspruch auf Taggelder,
insofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.