Hilfsmittel
Die Hilfsmittel der IV sind auf einer offiziellen Liste aufgeführt.
Im beruflichen Bereich:
Die IV übernimmt die Kosten für die Hilfsmittel, welche die versicherten Personen aufgrund ihrer Invalidität benötigen zur:
- Ausübung der Erwerbstätigkeit,
- Ausübung der Tätigkeit in ihrem Aufgabenbereich (z. B. im Haushalt),
- Schulung,
- Ausbildung,
- funktionellen Angewöhnung.
Zu diesen Hilfsmitteln zählen:
- Prothesen,
- Hörgeräte,
- Rollstühle,
- Motorfahrzeuge,
- Hilfsgeräte am Arbeitsplatz.
Im privaten Bereich:
Versicherte haben
auch Anspruch auf Hilfsmittel, die sie benötigen, um ihren privaten Alltag
möglichst selbständig und unabhängig zu bewältigen. Darunter fallen
beispielsweise Hilfsmittel für die Fortbewegung oder für den Kontakt mit der
Umwelt
Im AHV-Alter:
Der Anspruch auf die von der IV gewährten Hilfsmittel bleibt auch im AHV-Alter bestehen.
Personen im AHV-Alter, die vorher noch nie IV-Hilfsmittel erhalten haben, können ebenfalls einen Antrag stellen.
In der Schweiz wohnhafte AHV-Rentnerinnen und -rentner können Hilfsmittel erhalten für:
- die Ausübung der Tätigkeiten in ihrem Aufgabenbereich,
- die Fortbewegung,
- den Kontakt mit der Umwelt,
- die
Förderung ihrer Selbständigkeit.
Die Hilfsmittel der AHV sind auf einer offiziellen Liste aufgeführt.