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Beitrag bei Integrationsmassnahmen im Unternehmen
Die Integrationsmaßnahmen
bereiten die Person schrittweise auf berufliche Maßnahmen oder eine Rückkehr an
den angestammten Arbeitsplatz
vor. Bei einem hohen Betreuungsbedarf kann ein Beitrag an den Arbeitgeber ausbezahlt
werden.