Beitrag bei Integrationsmassnahmen im Unternehmen

Die Integrationsmaßnahmen bereiten die Person schrittweise auf berufliche Maßnahmen oder eine Rückkehr an den angestammten Arbeitsplatz vor. Bei einem hohen Betreuungsbedarf kann ein Beitrag an den Arbeitgeber ausbezahlt werden.

 

 

Kantonale IV-Stelle Wallis
Av. de la Gare 15
Postfach
1951 Sitten
Tel. 027 324 96 11
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 - 12.00 / 13.30 – 17.00 ( 16.00 vor Feiertagen )
Freitag
08.00 - 12.00 / 13.30 - 16.00

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