Beratung und Begleitung
Versicherte und Arbeitgeber
können von Beratung und Begleitung profitieren, und zwar vor, während und bis
zu drei Jahre nach Beendigung der Massnahmen sowie während der Prüfung des
Rentenanspruchs. Diese Begleitung zielt darauf ab, die Wiedereingliederung zu
optimieren und die Nachhaltigkeit der Arbeitsvermittlung durch die
Aufrechterhaltung des Kontakts mit der IV-Stelle zu gewährleisten. Bei Bedarf
an zusätzlicher Begleitung können auch Coaching-Leistungen gewährt werden.