Beratung, Unterstützung und Begleitung
Sowohl der Versicherte als
auch der Arbeitgeber können vor, während und nach der Eingliederung Beratung
und Begleitung in Anspruch nehmen. Letztere ermöglichen es, den Kontakt bis zu
drei Jahre nach der letzten Maßnahme aufrechtzuerhalten, hinsichtlich einer
optimalen Begleitung, zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Arbeitsvermittlung.
Im Bedarfsfall kann während
der Begleitung rasch Hilfe angeboten werden.