Einarbeitungszuschuss
Ein Einarbeitungszuschuss
von bis zu 180 Tagen wird dem Arbeitgeber ausbezahlt, wenn die versicherte
Person bei Beginn des Arbeitsverhältnisses noch nicht die Leistungsfähigkeit
aufweist, die nach Ablauf der Einarbeitungszeit zu erwarten ist.
Sie ist an das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsvertrags gebunden.