Positive Bilanz in Bezug auf beruflichen Eingliederungsmassnahmen

Seit 2008 unterstützt die Invalidenversicherung die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen in den Arbeitsmarkt gemäss dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente". 

Innerhalb von 15 Jahren hat sich die Zahl der Personen, die an diesen beruflichen Eingliederungsmassnahmen (Beratung und Begleitung, Frühinterventionsmassnahmen, Integrationsmassnahmen, Berufliche Massnahmen) teilnehmen konnten, in der Schweiz verdreifacht. Nach Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) rund 60 der Personen, die diesen Eingliederungsprozess abgeschlossen haben, konnten wieder eingestellt werden oder sind wieder wieder erwerbsfähig für den ersten Arbeitsmarkt.

 


 

Diese verstärkte Ausrichtung auf die berufliche Eingliederung zeigt also, dank der sehr guten Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern, Wirkung.

 

Laut Marie-France Fournier, stellvertretende Direktorin der IV-Stelle Wallis, sollte bei den nächsten Gesetzesrevisionen der Schwerpunkt auf den Übergang von der Schule in die Ausbildung junger Menschen gelegt werden.

 

Quelle : Bundesamt für Sozialversicherungen
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