Leistungen
Die Leistungen der Invalidenversicherung sollen:
- mit der Früherfassung und Frühintervention und mit geeigneten, einfachen, zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen die Invalidität verhindern, vermindern oder beheben;
- die langdauernden wirtschaftlichen Folgen der Invalidität im Rahmen einer angemessenen Deckung des Existenzbedarfes ausgleichen;
- zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung der betroffenen Versicherten beitragen;
- Anreize für Arbeitgebende schaffen, Behinderte zu beschäftigen.
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