Verfahren IV-Anmeldung
Für die Früherfassung können versicherte Personen bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons gemeldet werden.
Die versicherte Person muss das Recht auf eine Leistung der Invalidenversicherung (IV) mit dem offiziellen Formular geltend machen. Die IV prüft nach Eingang der Anmeldung, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen der IV erfüllt sind. Sie holt dazu alle Auskünfte ein, die für die Abklärungen notwendig sind. Die Abklärungen beziehen sich auf sämtliche Leistungen der IV. Die IV kann erst nach Prüfung aller Gegebenheiten entscheiden, ob die versicherte Person Leistungen der IV erhält.