Analyse der Lohngleichheit
Das Hauptziel des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann, das am 1. Juli 2020 in Kraft trat,
ist ein Engagement der Schweizer Unternehmen für die Lohngleichheit.
Zwischen Juli 2020 und Juni 2021 führte die Kantonale IV-Stelle Wallis diese Lohngleichheitsanalyse zusammen mit einer externen Fachfirma, nach anerkannten und vom Bund empfohlenen Methoden, durch. In Anlehnung an das Verfahren hat eine zweite unabhängige Stelle diese Analyse überprüft.
Nach Abschluss dieser Schritte freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Lohngleichheitsanalyse zwischen Frauen und Männern in unserem Amt mit einer minimalen Differenz von 0.4% gewährleistet ist.
Wir freuen uns, dass unser Engagement für eine gleiche und faire Entlohnung aller unserer Mitarbeitenden auf diese Weise anerkannt und bestätigt wurde.