Berufliche Eingliederungmassnahmen
Integrationsmassnahmen
Durch die Entwicklung ihrer Präsenz- und Leistungsfähigkeit, die Stabilisierung ihrer Persönlichkeit und die Gewöhnung an den Arbeitsprozess zielen die Integrationsmaßnahmen darauf ab, die Jugendlichen ab dem Ende der Pflichtschulzeit auf dem Weg zu einer Ausbildung zu begleiten.
Für arbeitsunfähige Erwachsene mit Potenzial, denen es aber nicht direkt gelingt, in die Arbeitswelt zurückzukehren oder eine berufliche Maßnahme zu absolvieren, helfen Integrationsmassnahmen sich sukzessive auf eine Eingliederung vorzubereiten.
Diese Massnahmen, basierend auf einem
Stufensystem, ermöglichen eine schrittweise Rückkehr und sind für Personen
angezeigt, die zur Ausbildung oder Wiedererlangung ihrer Arbeitsfähigkeit eine
intensive Betreuung benötigen. Die Integrationsmaßnahmen werden sowohl auf dem
ersten Arbeitsmarkt als auch in Institutionen durchgeführt.
Massnahmen beruflicher Art
Die Massnahmen beruflicher Art sichern die
langfristige Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen
Beeinträchtigungen und ermöglichen:
- Jugendlichen eine Erstausbildung zu erlangen,
- Erwachsenen eine angepasste Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu finden,
Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, ermöglichen die diversen beruflichen Massnhamen wie Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung,
Umschulung, Arbeitsvermittlung, Kapitalhilfe, sowie eine eventuelle Abgabe von
Hilfsmitteln den Menschen, in einem neuen Tätigkeitsbereich wieder Fuß zu
fassen.
Arbeitsvermittlung
Die versicherten Personen werden aktiv dabei unterstützt, ihren Arbeitsplatz zu behalten oder eine neue, geeignete Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Die Maßnahmen umfassen Beratung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Identifizierung potenzieller Arbeitgeber, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche sowie Anpassung des bestehenden oder neuen Arbeitsplatzes. Auch Jobcoaching kann gewährt werden.
Arbeitgeber, die Menschen mit gesundheitlichen
Einschränkungen beschäftigen, erhalten ebenfalls Unterstützung von unseren Spezialisten
der Arbeitsvermittlung, mittels Coaching aber auch durch Anreizmassnahmen. Die
Begleitung dauert während der gesamten Dauer der Massnahmen und bei Bedarf auch
darüber hinaus. Auf Anfrage des Arbeitgebers bietet die IV-Stelle eine
unentgeltliche Beratung an und prüft unverbindlich, welche Hilfe angeboten
werden kann.