Berufliche Eingliederungmassnahmen

Integrationsmassnahmen

Durch die Entwicklung ihrer Präsenz- und Leistungsfähigkeit, die Stabilisierung ihrer Persönlichkeit und die Gewöhnung an den Arbeitsprozess zielen die Integrationsmaßnahmen darauf ab, die Jugendlichen ab dem Ende der Pflichtschulzeit auf dem Weg zu einer Ausbildung zu begleiten.

Für arbeitsunfähige Erwachsene mit Potenzial, denen es aber nicht direkt gelingt, in die Arbeitswelt zurückzukehren oder eine berufliche Maßnahme zu absolvieren, helfen Integrationsmassnahmen sich sukzessive auf eine Eingliederung vorzubereiten. 

Diese Massnahmen, basierend auf einem Stufensystem, ermöglichen eine schrittweise Rückkehr und sind für Personen angezeigt, die zur Ausbildung oder Wiedererlangung ihrer Arbeitsfähigkeit eine intensive Betreuung benötigen. Die Integrationsmaßnahmen werden sowohl auf dem ersten Arbeitsmarkt als auch in Institutionen durchgeführt.

 

Massnahmen beruflicher Art

Die Massnahmen beruflicher Art sichern die langfristige Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ermöglichen:

  • Jugendlichen eine Erstausbildung zu erlangen,
  • Erwachsenen eine angepasste Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu finden,                                                            
durch Wiedererlangung der größtmöglichen Erwerbsfähigkeit.

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, ermöglichen die diversen beruflichen Massnhamen wie Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung, Umschulung, Arbeitsvermittlung, Kapitalhilfe, sowie eine eventuelle Abgabe von Hilfsmitteln den Menschen, in einem neuen Tätigkeitsbereich wieder Fuß zu fassen.

 

Arbeitsvermittlung

Die versicherten Personen werden aktiv dabei unterstützt, ihren Arbeitsplatz zu behalten oder eine neue, geeignete Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Die Maßnahmen umfassen Beratung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Identifizierung potenzieller Arbeitgeber, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche sowie Anpassung des bestehenden oder neuen Arbeitsplatzes. Auch Jobcoaching kann gewährt werden.

Arbeitgeber, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen beschäftigen, erhalten ebenfalls Unterstützung von unseren Spezialisten der Arbeitsvermittlung, mittels Coaching aber auch durch Anreizmassnahmen. Die Begleitung dauert während der gesamten Dauer der Massnahmen und bei Bedarf auch darüber hinaus. Auf Anfrage des Arbeitgebers bietet die IV-Stelle eine unentgeltliche Beratung an und prüft unverbindlich, welche Hilfe angeboten werden kann.


Kantonale IV-Stelle Wallis
Av. de la Gare 15
Postfach
1951 Sitten
Tel. 027 324 96 11
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 - 12.00 / 13.30 – 17.00 ( 16.00 vor Feiertagen )
Freitag
08.00 - 12.00 / 13.30 - 16.00

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